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Meguiars 3-in-1 Wax Autowachs
Nicht jeder hat die Zeit seinen Lack aufwendig zu reinigen, aufzupolieren und zu wachsen. Die Lösung: Das neue Meguiar’s 3-in-1 Wax. Diese Formel reinigt, poliert und schützt in nur einem Schritt! Entfernt schnell und sicher Verwirbelungen, Wasserflecken und Lackverunreinigungen. Reichhaltige Mischung aus Politurölen sowie Carnauba- und synthetischen Wachsen für eine hervorragende Farbtiefe und Glanz. Leicht zu verarbeiten!
Vorteile
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Reinigt, poliert & schützt deinen Lack in nur einem einfachen Schritt!
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Entfernt leichte Defekte und verstärkt Farbtiefe und Glanz
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Erzeugt einen langanhaltenden Schutz
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Die Einstufung Aspirationsgefahr Asp. Tox. 1, H304 ist aufgrund der Viskosität des Gemisches nicht erforderlich.
Einstufung:
Dieses Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft.
Kennzeichnungselemente
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Nicht anwendbar.
Zusätzliche Gefahrenhinweise:
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
EUH208 Enthält Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
1% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
Information aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte:
Enthält ein Biozid (Konservierung): C(M)IT/MIT (3:1).
Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung:
Aktualisiert aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien.
Sonstige Gefahren
Enthält einen Stoff, der die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII erfüllt. Enthält
einen Stoff, der die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII erfüllt.
Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Die Einstufung Aspirationsgefahr Asp. Tox. 1, H304 ist aufgrund der Viskosität des Gemisches nicht erforderlich.
Einstufung:
Dieses Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft.
Kennzeichnungselemente
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Nicht anwendbar.
Zusätzliche Gefahrenhinweise:
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
EUH208 Enthält Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
1% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
Information aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte:
Enthält ein Biozid (Konservierung): C(M)IT/MIT (3:1).
Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung:
Aktualisiert aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien.
Sonstige Gefahren
Enthält einen Stoff, der die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII erfüllt. Enthält
einen Stoff, der die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII erfüllt.
Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.
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